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Lärmschutz
" Lärm ist Schall ( Geräusche),
der Nachbarn oder Dritte stören,
gefährden, erheblich benachteiligen
oder belästigen kann oder würde."
Lärm macht krank
!
Impressum
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6.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum § 48 des BImSchG
vom 11.08.1998
( TA-Lärm )
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Immissionsrichtwerte innerhalb von
Gebäuden
in reinen Wohngebieten:
nachts 25dB(A) tags 35 dB (A) |
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Immissionsrichtwerte außerhalb von
Gebäuden
in reinen
Wohngebieten:
nachts 35dB(A) tags 50 dB (A) |
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